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Zu eher traditionellen Ansätzen im institutionellen Investment Management unterscheidet sich unsere Anlagemethode primär in folgenden Grundsätzen:

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Was machen wir anders?

Unsere Anlagemethode unterscheidet sich radikal von einer ganzen Reihe traditioneller Ansätze im institutionellen Investment Management. Denn unser Anlageziel können wir nur erreichen, indem wir uns anders verhalten als die meisten Marktteilnehmer.

Hier die Übersicht über alles, was wir nicht tun:
  

Steuerung der Allokation

  • Keine starre (resp. unflexible) Strategische Asset Allokation (SAA)

  • Keine taktische Risiko-Allokation durch Über- oder Untergewichtung von Sektoren, Branchen oder Regionen

  • Kein Exposure zu "regionalen" Märkten wie EMEA oder APAC

  • Keine diskretionären Elemente im Anlageprozess

  • Keine subjektiven Annahmen über mögliche Marktentwicklungen

  • Keine Berücksichtigung von Zinsentscheiden von Zentralbanken

  • Keine Verwendung von Zinsstrukturkurven

Kriterien für Umschichtung

  • Keine Berücksichtigung politischer Faktoren oder Ereignisse

  • Keine Umschichtungen innerhalb einzelner Rebalancing-Perioden 

  • Keine Verwendung ökonomischer Indikatoren (weder vorlaufende, noch spätzyklische)

Universum

  • Keine Anlagen in Einzeltitel weder bei Aktien, noch bei Anleihen oder Immobilien

  • Keine Unternehmensanleihen und keine Staatsanleihen aus der Schweiz, Europa oder Schwellenländern

  • Keine strukturierten Produkte wie Zertifikate, Wandelanleihen, Coco Bonds, MBS oder ILS

  • Keine Optionen, ETN's oder CFD's

  • Keine Kryptowährungen

Anlagestil

  • Keine Voraussage von Krisen (d.h. keine "Kristallkugel") 

  • Kein Scalping, Swing Trading oder Spread Betting

  • Keine "Stop Loss" und keine "Take Profit" Levels

  • Kein Value Investing

  • Keine Martingale

  • Kein "Market Timing"

  • Kein Short-Selling (im Bereich Wertschriften)

  • Kein Stock Picking

  • Keine thematische Ausrichtung (ESG)

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Die Stream Light Capital GmbH ist seit dem 16. Oktober 2020 Mitglied der SRO (Selbstregulierungsorganisation) VQF, dem Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. 

Der VQF ist die führende, grösste und offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation gemäss Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor ("GwG").

Die SRO ist privatrechtlich als Verein i.S.v. Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) organisiert, im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und verfügt über die offizielle Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als SRO nach Art. 24 GwG. Die SRO übt gegenüber ihren Mitgliedern gesetzlich vorgesehene aufsichtsrechtliche Funktionen aus.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Anlagemethode erfahren? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Wir werden uns gerne bei Ihnen melden.

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