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Segmentierte Umschichtung

Die Umschichtung sehr grosser Portfolios werden wir nicht in einem Schritt, sondern auf mehrere Etappen verteilen. Damit wird das Risiko minimiert, dass wir mit der Umschichtung den Markt bewegen. Zu diesem Zweck wird das Portfolio in eine Reihe gleich grosser Segmente (resp. Partitionen) aufgeteilt.

Wie funktioniert es?

  • Das Portfolio wird in drei gleich grosse Segmente aufgeteilt

  • Per Ende jeden Monats wird jeweils nur eines der drei Segmente umgeschichtet

  • Die Asset Allokation bleibt somit für jedes Segment während drei Monaten unverändert

  • Jedes Segment wird also nur einmal pro Quartal umgeschichtet

  • Das gesamte Portfolio wird somit nur alle drei Monate vollständig umgeschichtet

  • Die Allokation des Gesamtportfolios für den neuen Monat ist folglich eine Kombination aus:

    • Allokation für das umzuschichtende Segment

    • Summe des unrealisierten P&L der anderen beiden Segmente seit deren letzten Umschichtung

Im unten gezeigten Diagramm ist das Portfolio exemplarisch in drei Segmente unterteilt - die Umschichtung erfolgt jeweils monatlich:

Segment Rebalancing.png

Eigenschaften und Vorteile

Simulierte Berechnungen haben gezeigt, dass sich die Performance unserer Anlagestrategien mit diesem dreiteiligen Segment-Rebalancing nur unwesentlich verschlechtert im Vergleich zum regulären monatlichen Rebalancing-Rhythmus. Dieses Verhalten ist ein starkes Anzeichen dafür, dass in unseren Backtests kein Curve-Fitting vorhanden sein kann.

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Die Stream Light Capital GmbH ist seit dem 16. Oktober 2020 Mitglied der SRO (Selbstregulierungsorganisation) VQF, dem Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen. 

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Der VQF ist die führende, grösste und offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation gemäss Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor ("GwG").

Die SRO ist privatrechtlich als Verein i.S.v. Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) organisiert, im Handelsregister des Kantons Zug eingetragen und verfügt über die offizielle Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als SRO nach Art. 24 GwG. Die SRO übt gegenüber ihren Mitgliedern gesetzlich vorgesehene aufsichtsrechtliche Funktionen aus.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Anlagemethode erfahren? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Wir werden uns gerne bei Ihnen melden.

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